Alle Personalmaßnahmen
digital und rechtssicher

Jede mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme ist in HRflows als juristisch geprüfter Workflow hinterlegt. Von der Einstellung bis zur Kündigung - vollständig digital, BetrVG-konform, rechtssicher dokumentiert.

Was ist mitbestimmungspflichtig -
und warum?

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Betriebsrat bei einer Vielzahl von Personalmaßnahmen zu beteiligen ist. In Unternehmen mit vielen Mitarbeitern summieren sich diese Vorgänge schnell auf hunderte pro Jahr – jeder einzelne muss formell korrekt abgewickelt werden.

Personelle Einzelmaßnahmen

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

Mitbestimmung bei Kündigungen

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Pro Mitarbeiter im Schnitt eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme pro Jahr. Bei 500 Mitarbeitern sind das 500 Vorgänge, die formell korrekt, fristgerecht und dokumentiert abgewickelt werden müssen — verteilt auf verschiedene Standorte und Betriebsräte.

Juristisch geprüfte Workflows
für jede Maßnahme

HRflows bildet alle gängigen mitbestimmungspflichtigen Personalmaßnahmen als rechtssichere Workflows ab – sofort einsetzbar, BetrVG-konform, vollständig dokumentiert.

Einstellung

Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist mitbestimmungspflichtig. HRflows überträgt alle relevanten Mitarbeiterdaten rechtssicher aus dem digitalen Unterrichtungsbogen an den Betriebsrat. Im Professional-Tarif automatisch aus dem HR-System.

Frist: 1 Woche für Betriebsrat zur Stellungnahme

Kündigung

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam. HRflows stellt sicher, dass die Anhörung vollständig und fristgerecht erfolgt – mit lückenlosem Nachweis.

Frist: 1 Woche (ordentlich) / 3 Tage (außerordentlich)

Umgruppierung

Die Eingruppierung oder Umgruppierung eines Mitarbeiters in eine Vergütungsgruppe bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. HRflows digitalisiert diesen Prozess vollständig – von der Antragstellung bis zum Beschluss.

Frist: 1 Woche für Betriebsrat zur Stellungnahme

Umsetzung & Versetzung

Die Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsbereich ist mitbestimmungspflichtig, wenn sie voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder mit erheblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen verbunden ist.

Frist: 1 Woche für Betriebsrat zur Stellungnahme

Freiwillige Mehrarbeit

Überstunden und Mehrarbeit unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. HRflows digitalisiert auch diese Maßnahme – für eine reibungslose Abstimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit.

Frist: Je nach Vereinbarung — HRflows trackt automatisch

Weitere Maßnahmen

HRflows ist nicht auf diese fünf Tatbestände beschränkt. Im Professional-Tarif können individuelle Anhörungsbögen für Ihren Betrieb digitalisiert und als eigene Workflows in HRflows abgebildet werden.

Ihre spezielle Maßnahme nicht dabei? Im Demo-Termin besprechen wir Ihren Fall.

So läuft jede Personalmaßnahme
in HRflows ab

Unabhängig vom konkreten Tatbestand folgt jede Personalmaßnahme in HRflows demselben strukturierten Ablauf – von der Erstellung bis zur archivierten Entscheidung.

1

Antrag erstellen

HR erstellt den Antrag in HRflows. Mitarbeiterdaten fließen automatisch aus dem HR-System.

2

Unterrichten

Der vollständige Unterrichtungsbogen nach BetrVG wird digital an den Betriebsrat übermittelt.

3

Frist läuft

HRflows trackt die gesetzliche Frist automatisch.

4

Betriebsrat prüft

Der Betriebsrat prüft in BRbase – HR hat jederzeit Überblick über den Bearbeitungsstand.

5

Beschluss

HR erhält den Beschluss automatisch. Die Maßnahme wird mit Beschluss archiviert.

Was HRflows automatisch
für Sie im Blick behält

Mitbestimmungsprozesse sind juristisch komplex. HRflows nimmt Ihnen die rechtliche Komplexität ab – durch geprüfte Workflows, automatisches Fristentracking und lückenlose Dokumentation.

Gesetzliche Fristen automatisch

§ 99 BetrVG: 1 Woche Stellungnahmefrist. § 102 BetrVG: 1 Woche (ordentlich) / 3 Tage (außerordentlich). HRflows trackt jede Frist automatisch – kein manuelles Kalender-Management mehr.

Vollständige Unterrichtungspflicht

§ 99 BetrVG verlangt rechtzeitige und umfassende Unterrichtung. HRflows stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen vollständig im Unterrichtungsbogen enthalten sind – kein vergessenes Pflichtfeld mehr.

Zustimmungsverweigerung dokumentiert

Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, wird dies in HRflows dokumentiert – inklusive der Gründe. Arbeitgeber können dann das arbeitsgerichtliche Ersetzungsverfahren einleiten, mit vollständigem Nachweis aller Schritte.

Nachweispflicht erfüllt

Jede Personalmaßnahme ist mit ihrem vollständigen Ablauf archiviert – Antragstellung, Übermittlung, Fristverlauf, Beschluss. Bei Rechtsstreitigkeiten haben Sie den lückenlosen Nachweis auf Knopfdruck.

Juristisch geprüfte Workflows

Alle Workflows in HRflows sind juristisch geprüft und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des BetrVG – Compliance by Design, nicht nachträglich.

Immer aktuell

HRflows wird automatisch aktualisiert – auch wenn sich die Rechtslage ändert. Sie müssen sich nicht darum kümmern, ob Ihre Workflows noch dem aktuellen Stand des BetrVG entsprechen.

Fragen zu Personalmaßnahmen
in HRflows

Welche Personalmaßnahmen sind mitbestimmungspflichtig?

Gemäß § 99 BetrVG sind in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung mitbestimmungspflichtig. Kündigungen jeder Art fallen unter § 102 BetrVG- hier ist der Betriebsrat stets anzuhören, unabhängig von der Unternehmensgröße. Mehrarbeit fällt unter § 87 BetrVG. HRflows bildet alle gängigen Tatbestände als geprüfte Workflows ab.

Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, wird dies in HRflows dokumentiert – inklusive der Gründe. Der Arbeitgeber kann dann das arbeitsgerichtliche Ersetzungsverfahren einleiten. HRflows stellt sicher, dass alle vorangegangenen Schritte lückenlos dokumentiert sind – als Grundlage für das Verfahren.

Reagiert der Betriebsrat nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Zustimmung nach § 99 Abs. 3 BetrVG als erteilt. HRflows dokumentiert den Fristablauf lückenlos – HR wird automatisch benachrichtigt, sobald die Frist abgelaufen ist, und hat den rechtssicheren Nachweis der fristgerechten Unterrichtung.

Ja. Im Professional-Tarif können individuelle Anhörungsbögen – also unternehmensspezifische Formulare, die mit dem Betriebsrat vereinbart wurden – digitalisiert und als eigene Workflows in HRflows abgebildet werden. clarait begleitet diese Implementierung im Rahmen des Einführungsprojekts.

Ja. HRflows wird automatisch aktualisiert – das gilt auch für die juristisch geprüften Workflows. Sie müssen sich nicht darum kümmern, ob Ihre Prozesse noch dem aktuellen Stand des BetrVG entsprechen. Automatische Updates sind in allen Tarifen inklusive.

Nein. Der Betriebsrat nutzt BRbase – die spezialisierte Software für Betriebsräte von clarait. HRflows und BRbase sind die beiden Seiten derselben Plattform: HR arbeitet in HRflows, der Betriebsrat in BRbase. Die Kommunikation zwischen beiden erfolgt über die gemeinsame Schnittstelle – jede Seite sieht ausschließlich, was sie sehen soll.

Personalmaßnahmen digital -
in 45 Minuten live erleben

In der Produktdemo zeigen wir Ihnen konkret, wie eine Personalmaßnahme in HRflows von der Erstellung bis zum archivierten Beschluss abläuft.

Schattenprozesse-Check

Wie viele dieser Aussagen treffen auf Ihre Beteiligungsverfahren zu?

In vielen Organisationen entstehen rund um Beteiligungsverfahren mit dem Betriebsrat unbemerkt zusätzliche Arbeitsschritte - sogenannte Schattenprozesse. Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, und erhalten Sie in wenigen Sekunden eine kurze Einschätzung.

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Erste Hinweise auf Schattenprozesse
2–3 Häkchen

Einige Ihrer Antworten deuten darauf hin, dass sich in Ihren Beteiligungsverfahren zusätzliche Arbeitsschritte etabliert haben. Das ist in vielen Unternehmen der Fall.

Im Praxis-Leitfaden erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Abläufe haben und wie Sie sie Schritt für Schritt reduzieren können.

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Viele Hinweise auf Schattenprozesse
4–5 Häkchen

Ihre Antworten zeigen deutlich, dass rund um Ihre Beteiligungsverfahren zahlreiche zusätzliche Arbeitsschritte entstanden sind. Solche Schattenprozesse kosten Zeit, erschweren Vertretungen und erhöhen das Risiko, Fristen oder Informationen zu übersehen.

Der Praxis-Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie diese Abläufe sichtbar machen und Schritt für Schritt in einen klaren, rechtssicheren Prozess überführen.

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Ihre Beteiligungsverfahren wirken bereits gut strukturiert
0–1 Häkchen

Das ist eine gute Grundlage. Dennoch entwickeln sich Schattenprozesse oft schleichend und bleiben im Arbeitsalltag lange unbemerkt.

Unser Praxis-Leitfaden hilft Ihnen dabei, typische Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und bestehende Abläufe regelmäßig zu hinterfragen, bevor zusätzlicher Aufwand entsteht.

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